Bildungspaket

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Das Bildungspaket. Mitmachen möglich machen.

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Mitmachen

Jetzt können auch Laura, Niklas, Tobi und Julia mitmachen.

Fußball spielen im Verein, Mittagessen in der Schulkantine oder ein Klassenausflug in den Tierpark - für Laura, Niklas, Tobi und Julia war das bisher nicht drin. Mitmachen war für sie aus finanziellen Gründen oft nicht möglich. Das ändert sich mit dem Bildungspaket. Und das ist drin:

 

Auf den folgenden Seiten lesen Sie, welche neuen Chancen sich für die Mädchen und Jungen jetzt eröffnen. Und Sie erfahren, wie unkompliziert und einfach die Angebote des  Bildungspaketes genutzt werden können.

Kinder haben einen Anspruch auf das Bildungspaket, wenn ihre Eltern

  • leistungsberechtigt nach dem SGB II sind (Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld)

oder

  • Sozialhilfe nach dem SGB XII oder nach § 2 AsylbLG oder
  • Wohngeld oder den den Kinderzuschlag nach dem BKGG bekommen.

Auch wer Leistungen nach § 3 AsylbLG bekommt, kann einen Anspruch auf das Bildungspaket haben. Informieren Sie sich beim Kreis oder der kreisfreien Stadt.

Hinweis:

Die Umsetzung des Bildungspakets wird vor Ort in den Kreisen und kreisfreien Städten organisiert und kann gegebenenfalls von den dargestellten Verfahren abweichen. Grundsätzlich gilt jedoch: 
Wer Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld bekommt, wendet sich für Leistungen aus dem Bildungspaket in der Regel an das Jobcenter. Dort wird es von den Kreisen und kreisfreien Städten umgesetzt. Auch bei Fragen zur Regelleistung (Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld) bleibt das Jobcenter Ihr Ansprechpartner. Dort stellen Sie Ihren Antrag (Infos und Anlaufstellen) und von dort wird Ihnen monatlich das Geld überwiesen.
Für Familien, die Sozialhilfe, Wohngeld, den Kinderzuschlag oder Leistungen nach dem AsylbLG erhalten, sind die Jobcenter nicht zuständig. Die Kreise oder kreisfreien Städte (erreichbar z. B. im Rathaus, im Bürgeramt oder in der Kreisverwaltung) nennen diesen Familien den richtigen Ansprechpartner.