Ausflüge

Julia geht jetzt mit auf Entdeckungsreise.
Für Julia ist heute ein besonderer Tag: Ihre Klasse geht in den Tierpark - und Julia ist dabei. Die 4 a unternimmt regelmäßig solche Wandertage. Beim letzten Mal stand ein Besuch im Kindertheater auf dem Programm, davor ging es in den Kletterpark.
Wie einige andere Kinder konnte auch Julia fast nie an den Tagesausflügen teilnehmen, weil das Haushaltsgeld dafür nicht ausgereicht hat. Das Bildungspaket macht ihre Entdeckungsreisen jetzt möglich. So verbringt Julia viel Zeit mit ihren Freunden. Und lernt neue kennen - mit vier Beinen.
So machen Sie mit:
Nun kann Ihr Kind bei Ausflügen mitmachen, die Schule oder Kita organisieren - und zum Beispiel mit der Schule oder Kita Ausstellungen besuchen, ins Theater gehen, Schlösser und Burgen besichtigen oder Tretboot fahren.
Bitten Sie die Lehrerinnen und Lehrer, Sie frühzeitig über die nächsten Schulausflüge zu informieren. Fragen Sie auch Ihr Kind regelmäßig, ob ein Wandertag ansteht.
Wenn ein Tagesausflug oder eine Klassenfahrt geplant ist, melden Sie ihn beim Jobcenter (*) an. Auf Antrag erhalten Sie dort einen Gutschein oder die Kosten werden erstattet.
Mehrtägige Ausflüge werden wie bisher bezahlt.
Tipps für Kitas und Schulen
Sie haben für Ihre Kita-Gruppe oder Ihre Klasse einen Wandertag geplant? Je früher die Eltern davon erfahren desto besser.
Informieren Sie in Ihrer Kita oder Schule über das neue Angebot. Es gilt für alle bedürftigen Kita-Kinder und für Schülerinnen und Schüler bis 25 Jahre.
(*) Hinweis:
Die Umsetzung des Bildungspakets wird vor Ort in den Kreisen und kreisfreien Städten organisiert und kann gegebenenfalls von den dargestellten Verfahren abweichen. Grundsätzlich gilt jedoch:
Wer Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld bekommt, wendet sich für Leistungen aus dem Bildungspaket in der Regel an das Jobcenter. Dort wird es von den Kreisen und kreisfreien Städten umgesetzt. Auch bei Fragen zur Regelleistung (Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld) bleibt das Jobcenter Ihr Ansprechpartner. Dort stellen Sie Ihren Antrag (Infos und Anlaufstellen) und von dort wird Ihnen monatlich das Geld überwiesen.
Für Familien, die Sozialhilfe, Wohngeld, den Kinderzuschlag oder Leistungen nach dem AsylbLG erhalten, sind die Jobcenter nicht zuständig. Die Kreise oder kreisfreien Städte (erreichbar z. B. im Rathaus, im Bürgeramt oder in der Kreisverwaltung) nennen diesen Familien den richtigen Ansprechpartner.


