Kultur, Sport, Freizeit

Tobi schießt jetzt Tore.
Donnerstags freut sich Tobi besonders über gutes Wetter. Denn donnerstags ist Fußballtraining, und bei gutem Wetter geht’s raus auf den Rasenplatz. Technik, Kondition und Torschüsse - so geht es dann zwei Stunden lang. Regelmäßig zu kicken ist nicht neu für Tobi.
Bislang konnte er das aber nur im Sportunterricht oder auf dem Parkplatz, weil zu Hause das Geld für den Vereinsbeitrag fehlte. Das hat sich mit dem Bildungspaket geändert.
Jetzt spielt Tobi mit seinen Freunden in der C-Jugend. Sein Trainer achtet nicht nur darauf, dass die Regeln eingehalten werden, er gibt auch praktische Tipps. So hat Tobi schnell Fortschritte gemacht. Sein nächstes Ziel: ein Sieg am Samstag. Am liebsten bei gutem Wetter.
So machen Sie mit:
Mitmachen ist möglich in den Bereichen Sport, Kultur und Freizeit. Zehn Euro stehen jedem Kind bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres dafür monatlich zur Verfügung - zum Beispiel für die Musikschule, den Fußball- oder Leichtathletikverein, den Kinderzirkus oder die Pfadfinder-Freizeit.
Besprechen Sie mit Ihrem Kind, was es interessant findet und ausprobieren möchte. Vielleicht gehen seine Freundinnen und Freunde in einen bestimmten Verein? Dann fragen Sie Ihr Kind, ob es dort auch Mitglied werden möchte.
Erkundigen Sie sich auch in der Schule: Sind den Lehrerinnen und Lehrern im Unterricht besondere Stärken oder Interessen Ihres Kindes aufgefallen?
Sprechen Sie mit Ihrem Jobcenter (*). Dort bekommen Sie Tipps, wo Ihr Kind mitmachen kann.
Tipps für Vereine, Verbände, Initiativen
Wenn Sie als Verein, Verband oder sonstiger Partner beim Bildungspaket mit Angeboten für bedürftige Kinder mitwirken wollen, wenden Sie sich bitte an Ihre Kommune. Dort hilft man Ihnen weiter.
(*) Hinweis:
Die Umsetzung des Bildungspakets wird vor Ort in den Kreisen und kreisfreien Städten organisiert und kann gegebenenfalls von den dargestellten Verfahren abweichen. Grundsätzlich gilt jedoch:
Wer Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld bekommt, wendet sich für Leistungen aus dem Bildungspaket in der Regel an das Jobcenter. Dort wird es von den Kreisen und kreisfreien Städten umgesetzt. Auch bei Fragen zur Regelleistung (Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld) bleibt das Jobcenter Ihr Ansprechpartner. Dort stellen Sie Ihren Antrag (Infos und Anlaufstellen) und von dort wird Ihnen monatlich das Geld überwiesen.
Für Familien, die Sozialhilfe, Wohngeld, den Kinderzuschlag oder Leistungen nach dem AsylbLG erhalten, sind die Jobcenter nicht zuständig. Die Kreise oder kreisfreien Städte (erreichbar z. B. im Rathaus, im Bürgeramt oder in der Kreisverwaltung) nennen diesen Familien den richtigen Ansprechpartner.


