Bildungspaket

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Das Bildungspaket. Mitmachen möglich machen.

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Schulbedarf

Schülerinnen schreiben und malen im Klassenraum

So funktioniert's:

Das Jobcenter* überweist** Ihnen 100 Euro jährlich für Schulbedarf: 70 Euro davon zum Schulbeginn im August, 30 Euro im Februar.

Informieren Sie sich: Zum Schuljahrsanfang geben Klassenlehrer häufig Listen aus. Darauf steht, was Ihr Kind benötigt, um im Unterricht mitzumachen.

Stifte und Hefte, Schnellhefter und Wasserfarben, Taschenrechner und Schulranzen – das sind nur einige der Dinge, die zum Schulbedarf gehören.

Fragen Sie Ihr Kind regelmäßig, ob es alle notwendigen Schulmaterialien hat. Braucht es einen neuen Block, Hefte oder Tintenpatronen?

 

Hinweis:

(**) Familien mit Anspruch auf Kinderzuschlag, Wohngeld oder Leistungen nach AsylbLG müssen hierfür einen gesonderten Antrag stellen.

(*) Die Umsetzung des Bildungspakets wird vor Ort in den Kreisen und kreisfreien Städten organisiert und kann gegebenenfalls von den dargestellten Verfahren abweichen. Grundsätzlich gilt jedoch: 
Wer Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld bekommt, wendet sich für Leistungen aus dem Bildungspaket in der Regel an das Jobcenter. Dort wird es von den Kreisen und kreisfreien Städten umgesetzt. Auch bei Fragen zur Regelleistung (Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld) bleibt das Jobcenter Ihr Ansprechpartner. Dort stellen Sie Ihren Antrag (Infos und Anlaufstellen) und von dort wird Ihnen monatlich das Geld überwiesen.
Für Familien, die Sozialhilfe, Wohngeld, den Kinderzuschlag oder Leistungen nach dem AsylbLG erhalten, sind die Jobcenter nicht zuständig. Die Kreise oder kreisfreien Städte (erreichbar z. B. im Rathaus, im Bürgeramt oder in der Kreisverwaltung) nennen diesen Familien den richtigen Ansprechpartner.