Bildungspaket

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Schüler hört Musik im Zug

Schulbeförderung

So funktioniert's:


Einen Zuschuss zur Schülerbeförderung bekommen Schülerinnen und Schüler, die die nächstgelegene weiterführende Schule besuchen, auf den Bus oder Zug angewiesen sind und deren Kosten niemand anderes übernimmt und diese nicht aus dem Regelbedarf bestritten werden können. Im Wesentlichen betrifft dies Schüler und Schülerinnen der Sekundarstufe 2 (z.B. Gymnasiale Oberstufe).
Wenn Ihr Kind die Monatskarte auch privat nutzen kann, zahlen Sie je nach Alter des Kindes einen Eigenanteil.

Stellen Sie im Jobcenter (*) einen Antrag. Sie bekommen den notwendigen Zuschuss dann direkt überwiesen.



 

(*) Hinweis:

Die Umsetzung des Bildungspakets wird vor Ort in den Kreisen und kreisfreien Städten organisiert und kann gegebenenfalls von den dargestellten Verfahren abweichen. Grundsätzlich gilt jedoch: 
Wer Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld bekommt, wendet sich für Leistungen aus dem Bildungspaket in der Regel an das Jobcenter. Dort wird es von den Kreisen und kreisfreien Städten umgesetzt. Auch bei Fragen zur Regelleistung (Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld) bleibt das Jobcenter Ihr Ansprechpartner. Dort stellen Sie Ihren Antrag (Infos und Anlaufstellen) und von dort wird Ihnen monatlich das Geld überwiesen.
Für Familien, die Sozialhilfe, Wohngeld, den Kinderzuschlag oder Leistungen nach dem AsylbLG erhalten, sind die Jobcenter nicht zuständig. Die Kreise oder kreisfreien Städte (erreichbar z. B. im Rathaus, im Bürgeramt oder in der Kreisverwaltung) nennen diesen Familien den richtigen Ansprechpartner.